2014/389/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 23. Juni 2014 über zusätzliche historische Luftverkehrsemissionen und zusätzliche Luftverkehrszertifikate zur Berücksichtigung des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die zusätzlichen historischen Luftverkehrsemissionen für die zusätzlichen Luftverkehrstätigkeiten betragen 122657 Tonnen CO2.
Article 2
Die Gesamtmenge der Zertifikate für die zusätzlichen Luftverkehrstätigkeiten für jedes Jahr des Zeitraums vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020 beträgt unionsweit 116524 Zertifikate.
Article 3
Bei der Berechnung der Menge an Zertifikaten, die für zusätzliche Luftverkehrstätigkeiten unter Berücksichtigung des Richtwerts gemäß Artikel 3e Absatz 3 Buchstabe e der Richtlinie 2003/87/EG zuzuteilen sind, wird auf das nächste Zertifikat abgerundet.
Article 4
Die Gesamtmenge der Luftverkehrszertifikate, die für die zusätzlichen Luftverkehrstätigkeiten für jedes Jahr des Zeitraums vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020 kostenlos zuzuteilen sind, beträgt unionsweit 41584 Zertifikate.
Article 5
Die Gesamtmenge der zusätzlichen Zertifikate, die der Sonderreserve zuzuteilen sind, beträgt unionsweit 3495 Zertifikate.
Article 6
Die Menge der zusätzlichen Luftverkehrszertifikate, die für jedes Jahr des Zeitraums vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020 zu versteigern sind, beträgt unionsweit 71445 Zertifikate.
Article 7
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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