Beschluss der Kommission vom 27. März 2014 über die Anerkennung von Bureau Veritas Certification Holding SAS als Überwachungsorganisation gemäß der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen
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Article 1
Bureau Veritas Certification Holding SAS, Frankreich, 67-71 Boulevard du Château, 92200 Neuilly-sur-Seine; Identifizierungsnr. 775690621 R.C.S. Nanterre, wird als Überwachungsorganisation gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 anerkannt.
Article 2
Der Generaldirektor der Generaldirektion Umwelt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der Antragsteller und die zuständigen Behörden in allen Mitgliedstaaten von diesem Beschluss unterrichtet werden und dass dieser Beschluss umgehend auf der Website der Kommission veröffentlicht wird.
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