2014/426/EU: Beschluss der Kommission vom 1. Juli 2014 zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, von bestimmten gemeinsamen Vorschriften für die Flugsicherheit gemäß Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates abzuweichen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4355) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Das Vereinigte Königreich darf abweichend von Artikel 4 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 Genehmigungen erteilen und stattdessen die in Abschnitt 1 im Anhang zu diesem Beschluss festgelegten Vorschriften anwenden, sofern die in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Bedingungen erfüllt werden.
Article 2
Alle Mitgliedstaaten sind berechtigt, die in Artikel 1 genannte Maßnahme anzuwenden. Das Vereinigte Königreich stellt den in Artikel 4 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 genannten Umwandlungsbericht den anderen Mitgliedstaaten, die diese Maßnahme anzuwenden beabsichtigen, auf Anforderung zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten, die diese Maßnahme anwenden, setzen die Kommission, die Agentur und die nationalen Luftfahrtbehörden davon in Kenntnis.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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