2014/435/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 4. Juli 2014 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den Spanien bei der Finanzierung der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza im Jahr 2013 entstandenen Kosten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4437)
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Article 1
Die Finanzhilfe der Union für die Spanien 2013 bei Maßnahmen zur Tilgung der Aviären Influenza entstandenen Kosten wird auf 78945,22 EUR festgesetzt.
Article 2
Nach Abzug der bereits ausgezahlten ersten Tranche in Höhe von 30000,00 EUR sind noch 48945,22 EUR zu zahlen.
Article 3
Dieser Beschluss stellt einen Finanzierungsbeschluss im Sinne des Artikels 84 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 dar und ist an das Königreich Spanien gerichtet.
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