2014/437/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 4. Juli 2014 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den Deutschland bei der Finanzierung der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza in den Jahren 2012 und 2013 entstandenen Kosten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4441)
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Article 1
Die Finanzhilfe der Union für die Deutschland in den Jahren 2012 und 2013 für Maßnahmen zur Tilgung der Aviären Influenza entstandenen Kosten wird auf 1023752,32 EUR festgesetzt.
Article 2
Nach Abzug der bereits ausgezahlten ersten Tranche in Höhe von 500000,00 EUR sind noch 523752,32 EUR zu zahlen.
Article 3
Dieser Beschluss stellt einen Finanzierungsbeschluss im Sinne des Artikels 84 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 dar und ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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