Beschluss 2014/685/GASP des Rates vom 29. September 2014 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO
Text
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Article 3a Verlagerte Gerichtsverfahren
1 Für die Zwecke der Erfüllung ihres Mandats einschließlich ihrer Exekutivbefugnisse gemäß Artikel 3 Buchstaben a und d unterstützt die EULEX KOSOVO in einen Mitgliedstaat verlagerte Gerichtsverfahren, um im Zusammenhang mit der Untersuchung der Vorwürfe, die in einem Bericht des Sonderberichterstatters des Ausschusses für Recht und Menschenrechte des Europarates vom 12. Dezember 2010 mit dem Titel 'Unmenschliche Behandlung von Personen und illegaler Handel mit menschlichen Organen in Kosovo' erhoben wurden, strafrechtliche Ermittlungen zu führen und gerichtliche Entscheidungen zu treffen.
2 Die für die Verfahren zuständigen Richter und Staatsanwälte nehmen ihre Aufgaben in uneingeschränkter Unabhängigkeit und Eigenständigkeit wahr.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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