2014/691/EU: Beschluss des Rates vom 29. September 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/668/EU über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits hinsichtlich des Titels III (mit Ausnahme der Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei legal beschäftigt sind) und der Titel IV, V, VI und VII des Abkommens sowie der diesbezüglichen Anhänge und Protokolle
Text
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Article 1
In Artikel 4 des Beschlusses 2014/668/EU werden folgende Absätze angefügt: „Im Hinblick auf die einschlägigen Bestimmungen der Titel III, V, VI und VII sowie die diesbezüglichen Anhänge und Protokolle wird die Notifizierung über die vorläufige Anwendung gemäß Artikel 486 des Abkommens unverzüglich vorgenommen. Im Hinblick auf die einschlägigen Bestimmungen des Titels IV sowie die diesbezüglichen Anhänge und Protokolle wird die Notifizierung gemäß Artikel 486 des Abkommens so vorgenommen, dass die vorläufige Anwendung am 1. Januar 2016 wirksam wird.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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