2014/692/EU, Euratom: Beschluss des Rates vom 29. September 2014 zur Änderung seiner Geschäftsordnung
Text
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Article 1
„(5 Ist ein Beschluss des Rates mit qualifizierter Mehrheit zu fassen, so werden 65 % der Bevölkerung der Union oder — wenn sich nicht alle Mitgliedstaaten an der Abstimmung beteiligen — der Bevölkerung der beteiligten Mitgliedstaaten und die Mindestzahl von Mitgliedern des Rates, die zusammen mehr als 35 % der Bevölkerung der beteiligten Mitgliedstaaten vertreten, gemäß den Bevölkerungszahlen in Anhang III berechnet. Diese Zahlen finden auch im Zeitraum vom 1. November 2014 bis zum 31. März 2017 Anwendung, wenn gemäß Artikel 3 Absatz 2 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 36 über die Übergangsmaßnahmen ein Mitglied des Rates beantragt, dass die Beschlussfassung mit der qualifizierten Mehrheit nach Absatz 3 des genannten Artikels erfolgt und ein Mitglied des Rates beantragt, dass überprüft wird, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der Union ausmachen.“
„(6 Der Rat aktualisiert mit Wirkung vom 1. Januar jedes Jahres die in Anhang III genannten Zahlen auf der Grundlage der zum 30. September des Vorjahres beim Statistischen Amt der Europäischen Union verfügbaren Daten. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. November 2014.
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