Durchführungsbeschluss der Kommission vom 24. Juli 2014 zur Festlegung des Arbeitsprogramms der Kommission für das Jahr 2015 betreffend die Referenzlaboratorien der Europäischen Union
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Article 1 Arbeitsprogramm
Das als Anhang beigefügte Jahresarbeitsprogramm zur Durchführung der von der Union kofinanzierten Programme der europäischen Referenzlaboratorien für das Jahr 2015 wird angenommen. Das Jahresarbeitsprogramm gilt als Finanzierungsbeschluss im Sinne des Artikels 84 der Haushaltsordnung für Maßnahmen, die aus Mitteln für 2015 finanziert werden.
Article 2 Beitrag der Union
Der Höchstbeitrag für die Durchführung des Programms für das Jahr 2015 beläuft sich auf 15500000 EUR und wird aus Mitteln der folgenden Haushaltslinie des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2015 finanziert: Haushaltslinie 17.0403 Dieser Beschluss kann nur durchgeführt werden, wenn die im Entwurf des Haushaltsplans für 2015 vorgesehenen Mittel infolge des Erlasses des Haushaltsplans für 2015 durch die Haushaltsbehörde in voller Höhe oder nach der Regelung der vorläufigen Zwölftel teilweise bereitgestellt werden.
Article 3 Finanzhilfen
Finanzhilfen können den im Anhang genannten Einrichtungen gemäß den dort festgelegten Bedingungen ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt werden.
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