2014/733/EU: Beschluss des Rates vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei und des dazugehörigen Protokolls im Namen der Europäischen Union zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal wird vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Abkommens und Protokolls genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens und des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen und das Protokoll im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Das Abkommen wird gemäß Artikel 17 des Abkommens ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Das Protokoll wird gemäß Artikel 12 des Protokolls ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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