2014/746/EU: Beschluss der Kommission vom 27. Oktober 2014 zur Festlegung eines Verzeichnisses der Sektoren und Teilsektoren, von denen angenommen wird, dass sie im Zeitraum 2015-2019 einem erheblichen Risiko einer Verlagerung von CO 2 -Emissionen ausgesetzt sind, gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7809) Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Von den im Anhang aufgeführten Sektoren und Teilsektoren wird angenommen, dass sie einem erheblichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind.
Article 2
Der Beschluss 2010/2/EU wird mit Wirkung vom 1. Januar 2015 aufgehoben.
Article 3
Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2015.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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