2014/754/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 30. Oktober 2014 über die Gleichwertigkeit des Regulierungsrahmens Hong Kongs für zentrale Gegenparteien mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister
Text
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Article 1
Für die Zwecke des Artikels 25 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 werden die Rechts- und Aufsichtsmechanismen Hong Kongs, die aus der „Securities and Futures Ordinance“ (SFO) und den ergänzenden, nach Abschnitt 399 Absatz 1 SFO erlassenen Leitlinien bestehen und für die dort zugelassenen anerkannten Clearinghäuser (RCHs) gelten, als gleichwertig mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 betrachtet.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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