Beschluss 2014/800/GASP des Rates vom 17. November 2014 über die Einleitung der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) und zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP
Text
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Article 1
Die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) wird am 1. Dezember 2014 eingeleitet.
Article 2
Der Zivile Operationskommandeur der EUAM Ukraine wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, mit der Durchführung der Operation zu beginnen.
Article 3
„(1 Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM Ukraine bis zum 30. November 2014 beläuft sich auf 2680000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM Ukraine für den Zeitraum vom 1. Dezember 2014 bis zum 30. November 2015 beläuft sich auf 13100000EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die darauf folgenden Zeiträume wird vom Rat festgelegt.“
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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