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Seqlense EUR-Lex

Beschluss 2014/827/GASP des Rates vom 21. November 2014 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias

CELEX
32014D0827
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2014-11-21
In force since
2014-11-21
End of validity
2027-02-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(3 Darüber hinaus kann Atalanta als sekundäre nicht-exekutive Aufgabe im Rahmen der verfügbaren Mittel und Kapazitäten auf Aufforderung zum integrierten Ansatz der EU in Bezug auf Somalia und zu den einschlägigen Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft beitragen und damit die Beseitigung der Grundursachen der Seeräuberei und ihrer Netze unterstützen.“

„(4 Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der EU-Militärmission dienende Betrag für den Zeitraum vom 13. Dezember 2014 bis zum 12. Dezember 2016 beläuft sich auf 14775000 EUR. Der in Artikel 25 Absatz 1 des Beschlusses 2011/871/GASP genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 0 %.“

„(3 Die EU-Militäroperation endet am 12. Dezember 2016.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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