2014/833/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 25. November 2014 betreffend bestimmte vorläufige Maßnahmen zum Schutz vor den jüngsten Ausbrüchen der hoch pathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in den Niederlanden (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 9126) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Niederlande stellen sicher, dass die gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG abgegrenzte Schutz- bzw. Überwachungszone mindestens die Gebiete umfasst, die in Teil A und Teil B des Anhangs des vorliegenden Beschlusses als Schutz- bzw. Überwachungszone definiert sind.
Article 2
Der Durchführungsbeschluss 2014/808/EU wird aufgehoben.
Article 3
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
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