2014/835/EU: Beschluss des Rates vom 27. November 2014 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen
Text
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Article 1
Das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Union die in Artikel 38 Absatz 1 des Übereinkommens vorgesehene Notifizierung rechtsverbindlich vorzunehmen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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