2014/849/EU, Euratom: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26. November 2014 zur Änderung der Entscheidung 90/179/Euratom, EWG mit der die Bundesrepublik Deutschland ermächtigt wird, statistische Angaben vor dem vorletzten Jahr zu verwenden und bei der Berechnung der Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel bestimmte Gruppen von Umsätzen nicht zu berücksichtigen und die Grundlage bei bestimmten anderen Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 8931)
Text
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Article 1
In Artikel 3 Absatz 1 der Entscheidung 90/179/Euratom, EWG werden die Worte „die Steuern, die wegen der degressiven Steuerermäßigungen gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie nicht erhoben wurden, sowie“ gestrichen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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