2014/858/EU: Beschluss der Kommission vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung der Absicht des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, sich an Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden und die nicht Teil des Schengen-Besitzstandes sind, zu beteiligen
Text
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Article 1
Die Beteiligung des Vereinigten Königreichs an den im Anhang zu diesem Beschluss enthaltenen Rechtsakten wird ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses bestätigt.
Article 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Er tritt am 1. Dezember 2014 in Kraft.
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