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Seqlense EUR-Lex

Beschluss 2014/861/GASP des Rates vom 1. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2012/699/GASP über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

CELEX
32014D0861
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2014-12-01
In force since
2014-12-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Beschluss 2012/699/GASP wird wie folgt geändert: (1) Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Seine Geltungsdauer endet 36 Monate nach dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens.“ (2) Der Absatz unter Nummer 3 des Anhangs erhält folgende Fassung: „Die Dauer der Durchführung der Projekte wird auf insgesamt 36 Monate geschätzt.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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