Beschluss 2014/861/GASP des Rates vom 1. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2012/699/GASP über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Text
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Article 1
Der Beschluss 2012/699/GASP wird wie folgt geändert: (1) Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Seine Geltungsdauer endet 36 Monate nach dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens.“ (2) Der Absatz unter Nummer 3 des Anhangs erhält folgende Fassung: „Die Dauer der Durchführung der Projekte wird auf insgesamt 36 Monate geschätzt.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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