2014/864/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28. November 2014 betreffend bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in Deutschland (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 9112) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Deutschland stellt sicher, dass die gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG abgegrenzte Schutz- bzw. Überwachungszone mindestens die Gebiete umfasst, die in Teil A bzw. Teil B des Anhangs des vorliegenden Beschlusses als Schutz- bzw. Überwachungszone definiert sind.
Article 2
Der Durchführungsbeschluss 2014/778/EU wird aufgehoben.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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