2014/871/EU: Beschluss des Rates vom 1. Dezember 2014 über den im Namen der Europäischen Union auf der achten Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen hinsichtlich des Vorschlags für eine Änderung von Anhang I dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der achten Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen zu vertreten ist, besteht darin, dass der im Anhang dieses Beschlusses beigefügte Vorschlag zur Änderung von Anhang I des Übereinkommens einschließlich der Berichtigung dieses Übereinkommens inhaltlich unterstützt wird.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), im Namen der Union die noch bestehenden Vorbehalte gemäß dem Beschluss 98/685/EG aufzuheben, sobald die in Artikel 1 des vorliegenden Beschlusses genannte Änderung von Anhang I des Übereinkommens nach Maßgabe des Artikels 26 Absatz 4 des Übereinkommens in Kraft tritt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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