2014/887/EU: Beschluss des Rates vom 4. Dezember 2014 über die Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — des Haager Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen vom 30. Juni 2005
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen vom 30. Juni 2005 (im Folgenden „Übereinkommen“) wird im Namen der Europäischen Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Genehmigungsurkunde nach Artikel 27 Absatz 4 des Übereinkommens im Namen der Union zu hinterlegen. Die in Absatz 1 genannte Hinterlegung der Genehmigungsurkunde findet innerhalb eines Monats nach dem 5. Juni 2015 statt .
Article 3
1 Bei der Hinterlegung der Genehmigungsurkunde nach Artikel 27 Absatz 4 des Übereinkommens gibt die Union eine Erklärung nach Artikel 21 des Übereinkommens in Bezug auf Versicherungsverträge ab. Der Wortlaut dieser Erklärung ist diesem Beschluss als Anhang I beigefügt.
2 Bei der Hinterlegung der Genehmigungsurkunde nach Artikel 27 Absatz 4 des Übereinkommens gibt die Union eine einseitige Erklärung ab. Der Wortlaut dieser Erklärung ist diesem Beschluss als Anhang II beigefügt.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions