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Seqlense EUR-Lex

2014/887/EU: Beschluss des Rates vom 4. Dezember 2014 über die Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — des Haager Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen vom 30. Juni 2005

CELEX
32014D0887
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2014-12-04
In force since
2014-12-04
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen vom 30. Juni 2005 (im Folgenden „Übereinkommen“) wird im Namen der Europäischen Union genehmigt .

Article 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Genehmigungsurkunde nach Artikel 27 Absatz 4 des Übereinkommens im Namen der Union zu hinterlegen. Die in Absatz 1 genannte Hinterlegung der Genehmigungsurkunde findet innerhalb eines Monats nach dem 5. Juni 2015 statt .

Article 3

1 Bei der Hinterlegung der Genehmigungsurkunde nach Artikel 27 Absatz 4 des Übereinkommens gibt die Union eine Erklärung nach Artikel 21 des Übereinkommens in Bezug auf Versicherungsverträge ab. Der Wortlaut dieser Erklärung ist diesem Beschluss als Anhang I beigefügt.

2 Bei der Hinterlegung der Genehmigungsurkunde nach Artikel 27 Absatz 4 des Übereinkommens gibt die Union eine einseitige Erklärung ab. Der Wortlaut dieser Erklärung ist diesem Beschluss als Anhang II beigefügt.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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