2014/921/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 16. Dezember 2014 zur Ermächtigung Kroatiens, Gasöl, das zum Antreiben von Maschinen für die humanitäre Minenräumung verwendet wird, im Einklang mit Artikel 19 der Richtlinie 2003/96/EG von der Steuer zu befreien
Text
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Article 1
Kroatien wird hiermit ermächtigt, Gasöl, das zum Antreiben spezialisierter Maschinen für die humanitäre Minenräumung auf seinem Hoheitsgebiet verwendet wird, von der Steuer zu befreien. Die Maßnahme wird auf zugelassene Spezialmaschinen beschränkt, die eigens dafür konstruiert und gebaut wurden, um verminte Flächen zu räumen.
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Seine Geltungsdauer endet sechs Jahre danach.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Kroatien gerichtet.
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