2014/929/EU: Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Protokolls über die Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft im Namen der Union wird vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Protokoll im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Das Protokoll wird gemäß seinem Artikel 15 ab dem Datum seiner Unterzeichnung , jedoch nicht vor dem 1. Januar 2015, vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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