2014/935/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 17. Dezember 2014 über die Anerkennung Japans gemäß der Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Systeme für die Ausbildung von Seeleuten und die Verfahren der Zeugniserteilung (Bekanntgegeben unter C(2014) 9590) Text von Bedeutung für den EWR
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Article 1
Japan wird hinsichtlich der Ausbildungssysteme und Erteilung von Befähigungszeugnissen für Seeleute für die Zwecke des Artikels 19 der Richtlinie 2008/106/EG anerkannt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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