2014/936/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 17. Dezember 2014 betreffend vorläufige Maßnahmen zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in Italien (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 10143) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Italien stellt sicher, dass die gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG abgegrenzten Schutz- und Überwachungszonen mindestens die in Teil A und Teil B des Anhangs des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Gebiete umfassen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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