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Empfehlung des Rates vom 8. Juli 2014 zum nationalen Reformprogramm Finnlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Finnlands 2014

CELEX
32014H0729(24)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2014-07-08
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung des Rates vom 8. Juli 2014 zum nationalen Reformprogramm Finnlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Finnlands 2014 2014/C 247/24 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr.

1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz, nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. März 2010 hat der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Beschäftigungs- und Wachstumsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zugestimmt, die sich auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken bezieht, deren Schwerpunkt auf den Bereichen liegt, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2) Am 13. Juli 2010 hat der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) angenommen und am 21.

Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten , die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, den integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik Rechnung zu tragen. (3) Am 29. Juni 2012 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten einen „ Pakt für Wachstum und Beschäftigung “ beschlossen, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet.

Sie haben Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten beschlossen, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen. (4) Am 9. Juli 2013 hat der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Finnlands für 2013 angenommen und eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Finnlands für die Jahre 2012 bis 2017 abgegeben. Am 15. November 2013 hat die Kommission im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ihre Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Finnlands für 2014 abgegeben.

(5) Am 13. November 2013 hat die Kommission den Jahreswachstumsbericht angenommen, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2014 eingeleitet wurde. Ebenfalls am 13. November 2013 hat die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht angenommen, in dem Finnland als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen ist. (6) Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Finanzstabilität, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung.

Er betonte die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren. (7) Am 5. März 2014 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung für Finnland gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Analyse führt die Kommission zu dem Schluss, dass in Finnland nach wie vor makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die Überwachung und politische Maßnahmen erfordern.

Insbesondere die in den letzten Jahren schwache Exportleistung, die durch den Strukturwandel in der Industrie sowie durch Kosten- und Nicht-Kosten-Wettbewerbsfähigkeitsfaktoren bedingt ist, verdient weiterhin Aufmerksamkeit. (8) Am 17. April 2014 übermittelte Finnland sein nationales Reformprogramm 2014 sowie sein Stabilitätsprogramm für 2014. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. (9) Nach der im Stabilitätsprogramm 2014 skizzierten Haushaltsstrategie wird für 2015 die Rückkehr zum mittelfristigen Haushaltsziel angestrebt; der strukturelle Saldo soll über den restlichen Zeitraum des Stabilitätsprogramms hinweg oberhalb dieses Ziels gehalten werden und der gesamtstaatliche Haushalt ab 2017 ausgeglichen sein.

Finnlands mittelfristiges Haushaltsziel eines strukturellen Defizits von 0,5 % des BIP entspricht den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. 2013 erreichte Finnland sein mittelfristiges Ziel und plant, es 2014 annähernd zu erreichen und gleichzeitig auch den Ausgabenrichtwert einzuhalten. Gleichwohl beabsichtigt Finnland, 2015 über dem mittelfristigen Haushaltsziel zu liegen, und erfüllt nach wie vor den Ausgabenrichtwert. Dies entspricht insgesamt den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Gleichzeitig tendiert der Bruttoschuldenstand nach oben und dürfte 2015 vor allem aufgrund schwacher makroökonomischer Aussichten zeitweise die Schwelle von 60 % des BIP übersteigen.

Das den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario, das nicht unabhängig erstellt wurde, ist plausibel, fällt allerdings hinsichtlich des Wirtschaftswachstums in den Jahren 2014 und 2015 etwas optimistischer aus als die Frühjahrsprognose der Kommissionsdienststellen 2014. Die Frühjahrsprognose der Kommissionsdienststellen 2014 projiziert für 2014 eine Verschlechterung des strukturellen Saldos um 0,3 % des BIP, die eine Abweichung vom mittelfristigen Ziel nach sich zieht, und für 2015 eine Verbesserung um 0,6 % des BIP, während der Ausgabenrichtwert dieser Prognose zufolge in beiden Jahren eingehalten wird.

Nach Auffassung des Rates, der sich auf seine Bewertung des Stabilitätsprogramms und die Prognose der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 stützt, dürfte Finnland die in seinem Stabilitätsprogramm genannten Ziele, die weitgehend mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang stehen, erreichen. (10) Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Finnland wird durch die Auswirkungen, die die Kosten der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt haben, stark gefährdet. Finnland hat die Tragfähigkeitslücke erkannt und 2013 ein strukturpolitisches Programm zur Schließung dieser Lücke und zur Neubelebung des Wirtschaftswachstums vorgelegt.

Einen weiteren wichtigen Schritt stellen die mehrjährigen Ausgabenplafonds für die zentralstaatlichen Ausgaben und die im März 2014 veröffentlichte gesamtstaatliche Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2018 dar, die Anpassungsmaßnahmen, Strukturreformen und wachstumsfördernde Investitionen vorsieht. Anpassungsmaßnahmen auf der Einnahmenseite betreffen in erster Linie Anhebungen der Einkommen- und Gütersteuern. (11) Die Effizienz öffentlicher Dienstleistungen hat mit der Produktivitätsentwicklung in der Privatwirtschaft nicht Schritt gehalten. Finnland bereitet Verwaltungsreformen auf kommunaler Ebene sowie bei den Gesundheits- und Sozialdiensten vor.

Die Kommunalreform basiert auf der freiwilligen Fusion von Gemeinden, die durch finanzielle Anreize des Staates gefördert wird. Das Ergebnis dieser freiwilligen Fusionen ist noch ungewiss. Die Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen sollen von fünf regionalen Anbietern erbracht werden, während die Kommunen sich auch weiterhin an deren Erbringung beteiligen. Einzelheiten hierzu sind noch nicht bekannt, eine Gesetzesvorlage soll im Herbst 2014 vorliegen. Anfang 2017 sollten die neuen Strukturen errichtet sein. Durch das Gesetz zur Förderung des Funktionserhalts bei älteren Menschen vom Juli 2013 wird mehr Gewicht auf Prävention, Rehabilitation und selbständige Lebensführung gelegt, was dazu beitragen dürfte, den Bedarf an stationärer Betreuung zu verringern und die künftigen Kosten der Langzeitpflege einzudämmen.

(12) Die wichtigste Herausforderung für den finnischen Arbeitsmarkt ist nach wie vor das langfristige Angebot an Arbeitskräften, da mehr Menschen aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden als ins Erwerbsleben eintreten. Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit und eine Verbesserung des Arbeitskräfteangebots sind erforderlich, um dem künftigen Bedarf gerecht zu werden. Das strukturpolitische Programm der Regierung von 2013 enthält Maßnahmen zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit und zur Verbesserung des Arbeitskräfteangebots sowie zur Erhöhung der Anreize, eine Stelle anzunehmen. Finnland wirkt zwar darauf hin, dass weniger Menschen frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, es gibt aber noch einige Schlupflöcher wie den sogenannten Arbeitslosigkeitstunnel, der es älteren Arbeitslosen ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen bis zum Ruhestand weiterhin Arbeitslosenunterstützung zu beziehen.

Der vor kurzem eingeführte Lebenserwartungskoeffizient und die Verdreifachung der Zuwachsrate bei der Berechnung der Ansprüche scheinen sich nur begrenzt auf die Verrentungsmodalitäten auszuwirken. Da die Lebenserwartung rascher als erwartet steigt, die Menschen aber nicht länger erwerbstätig sind, besteht die Gefahr, dass die Renten künftig weniger angemessen sind. Finnland strebt an, das tatsächliche Renteneintrittsalter bis 2025 auf mindestens 62,4 Jahre zu erhöhen. Ob dieses Ziel ohne neue Maßnahmen wie eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und verstärkte Anstrengungen zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer erreicht werden kann, ist fraglich.

Die Sozialpartner arbeiten an ihrem Vorschlag für die Rentenreform, die von der neuen Regierung nach den Parlamentswahlen im Frühjahr 2015 umgesetzt werden und Anfang 2017 in Kraft treten soll. Finnland hat bedeutende und ehrgeizige Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit ergriffen. Eine dauerhafte Verbesserung der beschäftigungsrelevanten Fähigkeiten der Zielgruppen und deren Aussichten auf dem Arbeitsmarkt braucht Zeit. (13) Finnland hat Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Wettbewerbsklimas ergriffen, und bei der Umsetzung des Programms zur Förderung eines gesunden Wettbewerbs sind einige Fortschritte erzielt worden.

Nach der Fusionierung der für Wettbewerb und Verbraucher zuständigen Behörden wird gerade damit begonnen, die neue Struktur umzusetzen. Mit dem Wettbewerbsgesetz wird nunmehr durch einen Schwellenwert das Erlangen einer beherrschenden Stellung im Verbrauchsgüter-Einzelhandel erschwert, und die finnische Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde erhielt spezielle Befugnisse, um unter bestimmten Bedingungen gegen wirtschaftliche Tätigkeiten öffentlicher Stellen vorzugehen, die den Wettbewerb am Markt verzerren. Der finnische Einzelhandelsmarkt ist stark konzentriert; in den einschlägigen Vorschriften gibt es einige Faktoren, die den Wettbewerb potenziell schwächen und die Stellung der beiden Marktführer stärken.

Als Beispiele sind unter anderem städteplanerische Auflagen zu nennen, die insbesondere für große Handelsunternehmen streng sind. Die derzeit laufende Überprüfung der Vorschriften zur Bodennutzung und Raumplanung bietet Gelegenheit, sie eher im Sinne eines gesunden Wettbewerbs zu gestalten. Der finnische Einzelhandel, in dem es auch Wettbewerbshindernisse gibt, die sich aus der Regulierung großer Einzelhandelsflächen ergeben, gehört immer noch zu den am stärksten regulierten Bereichen in den Mitgliedstaaten. (14) Die Neubelebung des Wachstums und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit stellen die wichtigste Herausforderung für die finnische Wirtschaft dar.

Finnland steht auf den Ranglisten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit weit vorn, hat aber gleichzeitig im Zeitraum 2007 bis 2012 in der Union am schnellsten Exportmarktanteile eingebüßt. Die FuE-Intensität der Unternehmen tendiert nach unten und die nationale Vorgabe für die FuE-Ausgaben scheint immer noch außer Reichweite. Kritisch ist insbesondere die Frage, wie effizient das finnische Forschungs- und Innovationssystem einschlägige Investitionen in neue innovative Waren und Dienstleistungen umwandelt. Derzeit reichen die Investitionen nicht aus, um mit dem FuE-Potenzial neue Erzeugnisse zu entwickeln.

Eine begrenzte Zahl großer Exportfirmen mit einer schmalen Produktpalette und die rückläufige Ausfuhrneigung kleiner finnischer Unternehmen beeinträchtigen die Handelsleistung und das Potenzialwachstum. Durch weitere, eigens für kleinere Unternehmen konzipierte Internationalisierungsmaßnahmen ließe sich das Exportpotenzial fördern. Finnland hat Reformen zum Ausbau der Kapazitäten für die Herstellung innovativer Produkte und zur stärkeren Diversifizierung der Industrie eingeleitet und dabei unter anderem Forschungseinrichtungen und Forschungsfinanzierung umfassend reformiert. Das strukturpolitische Programm von 2013, die Ausgabenplafonds für die staatlichen Ausgaben und die Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2018 vom März 2014 enthalten nicht nur Anpassungsmaßnahmen und Strukturreformen, sondern auch Wachstums- und Innovationsinitiativen.

Darüber hinaus würde vor allem Finnland von einer Diversifizierung der Energieversorgung profitieren, die von einer einzigen Gasquelle abhängt. (15) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Finnlands umfassend analysiert. Sie hat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Finnland berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt.

Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 5 wider. (16) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider. (17) Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung der Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 2, 4 und 5 wider.

(18) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission außerdem die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets insgesamt analysiert. Auf dieser Grundlage hat der Rat spezifische Empfehlungen abgegeben, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind, deren Währung der Euro ist . Als Land, dessen Währung der Euro ist, sollte Finnland sicherstellen, dass auch diese Empfehlungen vollständig und fristgerecht umgesetzt werden — EMPFIEHLT, dass Finnland im Zeitraum von 2014 bis 2015 1. die sich abzeichnende Lücke gegenüber dem mittelfristigen Haushaltsziel klein hält, sicherstellt, dass es 2015 zu ihm zurückkehrt und es danach wie geplant einhält; dafür sorgt, dass das Schuldenstandskriterium bei einer wachstumsfreundlichen Finanzpolitik erfüllt wird; rasch die im strukturpolitischen Programm, in den Ausgabenplafonds für die staatlichen Ausgaben und in der Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2018 festgelegten Reformen umsetzt, damit sich die Tragfähigkeitslücke der öffentlichen Finanzen verkleinert und bessere Wachstumsvoraussetzungen herrschen;

2. für eine effektive Umsetzung der laufenden Verwaltungsreformen auf kommunaler Ebene sowie bei den Gesundheits- und Sozialdiensten sorgt, damit öffentliche Dienstleistungen kostenwirksamer erbracht werden; 3. das gesamte Arbeitskräftepotenzial am Arbeitsmarkt ausschöpft und dabei auch die Beschäftigungsquote und Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer steigert und das tatsächliche Renteneintrittsalter erhöht, indem es Frühverrentungsmöglichkeiten abbaut und das Renteneintrittsalter und die Pensionsleistungen an die Veränderungen bei der Lebenserwartung anpasst; die Aussichten junger Menschen und Langzeitarbeitsloser am Arbeitsmarkt verbessert, wobei besonderes Augenmerk auf die Berufsbildung und gezielte Aktivierungsmaßnahmen zu legen ist;

4. weiterhin für mehr Wettbewerb auf dem Produkt- und Dienstleistungsmarkt, insbesondere im Einzelhandel, sorgt, indem das neue Programm zur Förderung eines gesunden Wettbewerbs auch tatsächlich wirksam umgesetzt wird und dabei die Bodennutzungs- und Bebauungsvorschriften im Sinne eines gesunden Wettbewerbs geändert werden; 5. weiterhin seine Kapazitäten für die Herstellung innovativer Produkte und Dienstleistungen ausbaut, wachstumsstarke Unternehmen in einem sich rasch wandelnden Umfeld fördert und die Industrie, insbesondere durch eine Verbesserung des Geschäftsumfelds zur Steigerung von Investitionen in Finnland, diversifiziert und den Zugang kleinerer Unternehmen zu den Exportmärkten weiter erleichtert; die Entwicklung der grenzüberschreitenden Gasleitung nach Estland beschleunigt.

Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2014 . Im Namen des Rates Der Präsident P. C. Padoan

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