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Seqlense EUR-Lex

Richtlinie 2014/79/EU der Kommission vom 20. Juni 2014 zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug in Bezug auf TCEP, TCPP und TDCP Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32014L0079
Document type
DIR
Sector
Legislation
Date of document
2014-06-20
In force since
2014-07-11
End of validity
2030-07-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG erhält folgende Fassung: „Anlage C Gemäß Artikel 46 Absatz 2 festgelegte spezifische Grenzwerte für chemische Stoffe, die in Spielzeug verwendet werden, das zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, bzw. in anderem Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden StoffCAS-Nr.GrenzwertTCEP115-96-85 mg/kg (Grenzwert für den Gehalt)TCPP13674-84-55 mg/kg (Grenzwert für den Gehalt)TDCP13674-87-85 mg/kg (Grenzwert für den Gehalt)“

Article 2

1 Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens 21. Dezember 2015 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 21. Dezember 2015 an. Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

2 Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Article 3

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Article 4

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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