Durchführungsverordnung (EU) Nr. 228/2014 der Kommission vom 10. März 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 601/2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen im Hinblick auf das Format und das Verfahren der Datenübertragung
Text
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Article 2 Datenformat
Die Mitgliedstaaten verwenden SDMX-konforme Datenformate. Die Kommission (Eurostat) stellt eine detaillierte Dokumentation zu diesen Formaten zur Verfügung und gibt Leitlinien für ihre Verwendung entsprechend den Anforderungen dieser Verordnung.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juni 2014.
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