Durchführungsverordnung (EU) Nr. 391/2014 des Rates vom 14. April 2014 zur Einstellung der teilweisen Interimsüberprüfung der Antisubventionsmaßnahmen auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika, ausgeweitet auf aus Kanada versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse Kanadas angemeldet oder nicht
Text
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Article 1
Die nach Artikel 19 und Artikel 23 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 598/2009 eingeleitete teilweise Interimsüberprüfung der Antisubventionsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika, mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 443/2011 ausgeweitet auf die aus Kanada versandten Einfuhren von Biodiesel, ob als Ursprungserzeugnisse Kanadas angemeldet oder nicht, wird ohne Änderung der geltenden ausgeweiteten Maßnahmen eingestellt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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