Delegierte Verordnung (EU) Nr. 624/2014 der Kommission vom 14. Februar 2014 über eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse für das Gemeinsame Unternehmen „Clean Sky 2“ Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 gilt bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die das Gemeinsame Unternehmen „Clean Sky 2“ veröffentlicht, als Mindestbedingung die Teilnahme einer in einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land niedergelassenen Rechtsperson.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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