Verordnung (EU) Nr. 756/2014 der Europäischen Zentralbank vom 8. Juli 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1072/2013 (EZB/2013/34) über die Statistik über die von monetären Finanzinstituten angewandten Zinssätze (EZB/2014/30)
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Article 1 Änderung
Anhang I Teil 2 Abschnitt VI Nummer 22 der Verordnung (EU) Nr. 1072/2013 (EZB/2013/34) erhält folgende Fassung: „22. Bei der separaten Meldung von Neugeschäftsvolumina von neu verhandelten Krediten an private Haushalte und nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften in der MFI-Zinsstatistik umfasst der Begriff der neu verhandelten Kredite sämtliche zum Zeitpunkt der Neuverhandlung gewährte, jedoch noch nicht getilgte Neugeschäftskredite außer revolvierenden Krediten und Überziehungskrediten sowie echten Kreditkartenforderungen.“
Article 2 Schlussbestimmungen
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
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