Durchführungsverordnung (EU) Nr. 887/2014 der Kommission vom 14. August 2014 betreffend das technische Format für die Übermittlung der europäischen Statistiken über Rebflächen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1337/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Mitgliedstaaten übermitteln die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1337/2011 genannten statistischen Daten über Rebflächen nach den SDMX-Datenstrukturdefinitionen. Sie übermitteln die Daten an die Europäische Kommission (Eurostat) entweder über das zentrale Dateneingangsportal oder stellen die Daten zur Verfügung, so dass die Europäische Kommission (Eurostat) die Daten über das zentrale Dateneingangsportal abrufen kann.
Article 2
Die Datenstruktur für die Übermittlung der statistischen Daten über Rebflächen an die Europäische Kommission (Eurostat) wird im Anhang vorgegeben.
Article 3
Die Daten werden für alle einzelnen obligatorischen Variablen und alle Aggregate vorgelegt.
Article 4
Die Daten werden in Hektar und Anzahl der Betriebe angegeben.
Article 5
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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