Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1069/2014 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates hinsichtlich des Haltungszeitraums für die Mutterkuhprämie 2014 in Spanien
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Abweichend von Artikel 111 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 wird für das Kalenderjahr 2014 der in jener Vorschrift genannte Mindesthaltungszeitraum auf fünf aufeinanderfolgende Monate ab dem Tag der Beantragung der Mutterkuhprämie verkürzt. Absatz 1 gilt für Betriebsinhaber, die in den im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten spanischen Autonomen Gemeinschaften niedergelassen sind.
Article 2
Diese Verodnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. August 2014.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions