Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1242/2014 der Kommission vom 20. November 2014 zur Festlegung von Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds hinsichtlich der Darstellung der sachdienlichen kumulierten Daten über Vorhaben
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Article 1
Die Verwaltungsbehörde befolgt die technischen Spezifikationen und Vorschriften für die Darstellung der kumulierten Daten über die zur Finanzierung ausgewählten Vorhaben, einschließlich der Hauptmerkmale der Begünstigten und der Vorhaben, gemäß Artikel 97 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 und hält sich dabei an die Formblätter und Tabellen in den Anhängen zu dieser Verordnung.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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