Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1291/2014 der Kommission vom 16. Juli 2014 über die Bedingungen für eine ohne weitere Prüfungen vorgenommene Einstufung von Holzwerkstoffen gemäß der Norm EN 13986 sowie von Innen- und Außenbekleidungen aus Massivholz gemäß der Norm EN 14915 im Hinblick auf ihr Brandschutzvermögen, wenn sie für Wand- und Deckenbekleidungen verwendet werden Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Holzwerkstoffe gemäß der harmonisierten Norm EN 13986 sowie Innen- und Außenbekleidungen aus Massivholz gemäß der harmonisierten Norm EN 14915, die die im Anhang festgelegten Bedingungen erfüllen, gelten als mit den im Anhang festgelegten Leistungsklassen übereinstimmend, wenn sie für Wand- und Deckenbekleidungen verwendet werden.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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