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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) Nr. 1297/2014 der Kommission vom 5. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32014R1297
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2014-12-05
In force since
2015-06-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert: 1. Im Artikel 35 Absatz 2 Unterabsatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Flüssige für den Verbraucher bestimmte Waschmittel gemäß Definition in Artikel 2 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates , die in einer auflösbaren Verpackung für den einmaligen Gebrauch enthalten sind, müssen zusätzliche Anforderungen gemäß Anhang II Abschnitt 3.3 erfüllen. 2. Anhang II wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Article 2

1 Abweichend von Artikel 3 Absatz 2 müssen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestufte, gekennzeichnete und verpackte Stoffe gemäß Artikel 1, die vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht werden, bis zum 31. Dezember 2015 nicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung neu gekennzeichnet und neu verpackt werden.

2 Abweichend von Artikel 3 Absatz 2 müssen gemäß der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestufte, gekennzeichnete und verpackte Gemische gemäß Artikel 1, die vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht werden, bis zum 31. Dezember 2015 nicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung neu gekennzeichnet und neu verpackt werden.

Article 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juni 2015.

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