Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1347/2014 der Kommission vom 17. Dezember 2014 zur Aufhebung des endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Sulfanilsäure mit Ursprung in Indien im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates
Text
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Article 1
1 Der endgültige Ausgleichszoll auf die Einfuhren von derzeit unter dem KN-Code ex29214200 (TARIC-Code 2921420060) eingereihter Sulfanilsäure mit Ursprung in Indien wird aufgehoben und das diese Einfuhren betreffende Verfahren eingestellt.
2 Der Beschluss 2006/37/EG der Kommission zur Annahme der derzeit geltenden Verpflichtung in Bezug auf die von Kokan Synthetics & Chemicals Pvt. Ltd (Indien) stammenden Einfuhren von Sulfanilsäure wird aufgehoben.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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