Durchführungsbeschluss (EU) 2015/16 der Kommission vom 6. Januar 2015 über die mit einer Einschränkung versehene Veröffentlichung der Fundstelle der Norm EN 1870-17:2012 „Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen — Kreissägemaschinen — Teil 17: Handbetätigte waagerecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat“ im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Fundstelle der Norm EN 1870-17:2012 „Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen — Kreissägemaschinen — Teil 17: Handbetätigte waagerecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (handbetätigte Radialsägen)“ wird im Amtsblatt der Europäischen Union mit einer Einschränkung nach Maßgabe des Anhangs veröffentlicht.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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