Beschluss (EU) 2015/727 der Europäischen Zentralbank vom 10. April 2015 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für den ersten Gebührenzeitraum und für 2015 (EZB/2015/17)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17) und der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung.
Article 2 Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für den ersten Gebührenzeitraum und für 2015
1 Der Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für den ersten Gebührenzeitraum und für 2015 beläuft sich auf 325986085 EUR, entsprechend den tatsächlichen Kosten der EZB für November und Dezember 2014 und einer Schätzung der jährlichen Kosten der EZB für 2015, wie in Anhang I dieses Beschlusses aufgeführt.
2 Jede Kategorie beaufsichtigter Unternehmen zahlt den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren, wie in Anhang II dieses Beschlusses festgelegt.
Article 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 29. April 2015 in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions