Beschluss (EU) 2016/187 der Europäischen Zentralbank vom 11. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/1 über die Festlegung eines Rahmens für eine Public-Key-Infrastruktur (PKI) für das Europäische System der Zentralbanken (EZB/2015/46)
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Article 1 Änderungen
„(4 Das Sicherheits- und Zertifizierungskonzept der ESZB-PKI ist ein Regelwerk, das den Lebenszyklus von elektronischen Zertifikaten vom ersten Antrag bis zum Ende der Nutzung oder Widerruf sowie die Beziehungen zwischen dem Zertifikatsantragsteller oder -nehmer, der Zertifizierungsstelle der ESZB-PKI und den vertrauenden Dritten bestimmt. Es umfasst Zertifikate, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 1999/93/EG und Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates fallen sowie Zertifikate, die nicht in deren Anwendungsbereich fallen. Es legt auch die Aufgaben und Zuständigkeiten aller Parteien und die Verfahren in Bezug auf die Ausstellung und Verwaltung der Zertifikate fest. Es ist der Level 2 — Level 3-Vereinbarung beigefügt.
„(1 Sofern sie nicht nachweisen, dass sie nicht fahrlässig gehandelt haben, haften die Zentralbanken des Eurosystems gemäß ihren Aufgaben und Zuständigkeiten im Rahmen der ESZB-PKI in Bezug auf Schäden gegenüber einem Nutzer, der vernünftigerweise auf das qualifizierte Zertifikat vertraut, im Sinne der Richtlinie 1999/93/EG und der Verordnung (EU) Nr. 910/2014, im Hinblick auf: a) die Korrektheit aller Informationen in einem qualifizierten Zertifikat zum Zeitpunkt seiner Ausstellung, und die Vollständigkeit der für ein qualifiziertes Zertifikat vorgeschriebenen Angaben im Sinne der Richtlinie 1999/93/EG und der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Zertifikat;“.
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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