Beschluss (EU) 2015/239 des Rates vom 10. Februar 2015 über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe (im Folgenden „Protokoll“) wird im Namen der Europäischen Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 15 des Protokolls vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor .
Article 3
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen im Anhang wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union die im Gemischten Ausschuss vorgenommenen Änderungen des Protokolls zu genehmigen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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