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Beschluss (GASP) 2015/317 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. Februar 2015 über die Annahme des Beitrags eines Drittstaats zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (Atalanta/2/2015)

CELEX
32015D0317
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2015-02-24
In force since
2015-02-24
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Der Beitrag Kolumbiens zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) wird angenommen und als nennenswert betrachtet.

2 Kolumbien wird von Finanzbeiträgen zum Haushalt der Atalanta befreit.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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