Beschluss (GASP) 2015/317 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. Februar 2015 über die Annahme des Beitrags eines Drittstaats zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (Atalanta/2/2015)
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Article 1
1 Der Beitrag Kolumbiens zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) wird angenommen und als nennenswert betrachtet.
2 Kolumbien wird von Finanzbeiträgen zum Haushalt der Atalanta befreit.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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