Beschluss (EU) 2015/344 des Rates vom 17. Februar 2015 zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine
Text
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Article 1
Die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine um weitere fünf Jahre wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Union gemäß Artikel 12 Buchstabe a des Abkommens der Ukraine zu notifizieren, dass die Union ihre für das Inkrafttreten des verlängerten Abkommens erforderlichen internen Verfahren abgeschlossen hat.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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