Durchführungsbeschluss (EU) 2015/365 der Kommission vom 4. März 2015 zur Gewährung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten bezüglich der Übermittlung von Statistiken über die Kosten der Gesundheitsversorgung und ihre Finanzierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 1377) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die im Anhang dargelegten Ausnahmeregelungen werden dem Königreich Spanien, dem Königreich der Niederlande, Rumänien und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gewährt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien, das Königreich der Niederlande, Rumänien und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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