Durchführungsbeschluss (EU) 2015/579 der Kommission vom 9. April 2015 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den Italien bei der Finanzierung der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza im Jahr 2012 entstandenen Kosten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 2235)
Text
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Article 1
1 Die finanzielle Beteiligung der Union an den Italien 2012 bei Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza entstandenen Kosten wird auf 1363311,56 EUR festgesetzt.
2 Der Restbetrag der finanziellen Beteiligung der Union, der noch an Italien gezahlt werden muss, wird somit auf 1323311,56 EUR festgesetzt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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