Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2015/731 vom 6. Mai 2015 zur Festlegung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme des Visa-Informationssystems (VIS) in der siebzehnten und achtzehnten Region
Text
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Article 1
Das Visa-Informationssystem wird in der im Durchführungsbeschluss 2013/493/EU festgelegten siebzehnten Region am 23. Juni 2015 und in der im Durchführungsbeschluss 2013/493/EU festgelegten achtzehnten Region am 14. September 2015 in Betrieb genommen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Article 3
Dieser Beschluss wird gemäß den Verträgen angewandt.
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