Beschluss des Rates (EU) 2015/733 vom 9. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird — vorbehaltlich des Abschlusses des Protokolls — genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.
Article 3
Das Protokoll wird nach Maßgabe seines Artikels 6 Absatz 3 vorläufig angewandt. Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, die Notifikation nach Artikels 6 Absatz 3 des Protokolls vorzunehmen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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