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Beschluss (GASP) 2015/837 des Rates vom 28. Mai 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

CELEX
32015D0837
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2015-05-28
In force since
2015-05-29
End of validity
2027-06-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 13a

Es ist verboten, Kulturgüter und sonstige Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher und von religiöser Bedeutung, die am oder nach dem 15. März 2011 unrechtmäßig aus Syrien entfernt wurden oder bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie an dem oder nach dem genannten Zeitpunkt unrechtmäßig aus Syrien entfernt wurden, einzuführen, auszuführen, weiterzugeben oder zugehörige Vermittlungsdienste bereitzustellen. Das Verbot gilt nicht, wenn die Kulturgüter nachweislich auf sichere Weise an ihre rechtmäßigen Eigentümer in Syrien zurückgegeben werden. Die Union ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die einschlägigen Gegenstände zu bestimmen, die unter diesen Artikel fallen.“

Article 34

Dieser Beschluss gilt bis 1. Juni 2016. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“

Article 2

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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