Beschluss (EU) 2015/873 des Rates vom 18. Mai 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der 48. Tagung des Hafenstaatkontrollausschusses der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle einzunehmenden Standpunkts
Text
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Article 1
Die Standpunkte, die im Namen der Union auf der 48. Tagung des Ausschusses der Pariser Vereinbarung zu vertreten sind, wenn dieses Gremium rechtswirksame Beschlüsse zu fassen hat, sind im Anhang beigefügt.
Article 2
Die in Artikel 1 festgelegten, im Namen der Union zu vertretenden Standpunkte werden von den Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebracht, die durch die Pariser Vereinbarung gebunden sind und im Interesse der Union gemeinsam handeln.
Article 3
Formale und geringfügige Änderungen der in Artikel 1 genannten Standpunkte können vereinbart werden, ohne dass eine Änderung der Standpunkte erforderlich wird.
Article 4
Die Mitgliedstaaten werden hiermit ermächtigt, ihre Zustimmung dazu zu erklären, dass sie im Interesse der Union durch die in Artikel 1 genannten Beschlüsse gebunden sind.
Article 5
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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